Urkunde, 1399 April 24

Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg

Beschreibung

Die Edelknechte und Gebrüder Ruprecht, Herdan und Ruprecht der Jüngste von Karben (Carben) bekennen: Sie haben für sich und ihre Erben Dekan und Kapitel des Stifts Aschaffenburg für ihre Präsenzen einen Hof in Großostheim (Ostheim), der Hof des alten Ratgeben genannt wird, mit allen Zugehörungen in Dorf und Gemarkung verkauft. Den Hof bewirtschaftet zur Zeit der Vogt (faut) zu Großostheim Hermann. Diesen Hof haben sie als unbelastetes Eigengut von ihren Eltern geerbt. Sie haben dafür von den Käufern 180 Goldgulden erhalten. Die Verkäufer haben daher alle Rechte, die ihnen bisher an dem Hof zugestanden haben, vor dem Zentgrafen (czingraffen) und den Schöffen des Landgerichts zu Großostheim mit Hand und Halm den Käufern übertragen und diese in den Besitz des Hofes gesetzt. Der Verkauf erfolgte mit Zustimmung ihrer Geschwister Friedrich von Karben, Mönch im Kloster Oberilbenstadt (Elwinstad), Friedrich von Karben, Mönch im Kloster Seligenstadt (Seilgenstad), Elisabeth (Lyse) und Hedwig (Hebel) von Karben, Nonnen im Kloster Engelthal (Engeltal), sowie Elisabeth (Petze) von Karben und ihres Ehemannes Hermann von Spoll (Spale), ihres Schwagers. Diese haben den Käufern ihre Zustimmung mit eigenen Urkunden bestätigt.